Willkommen auf der Website des Patentjägervereins Appenzell A. Rh.

 



Jagdberechtigung

Dem Kanton steht im Rahmen des Bundesrechts das Jagdregal und das Verfügungsrecht über wildlebende Säugetiere und Vögel zu.Der Kanton regelt und plant die Jagd. Er sorgt für eine angemessene Nutzung der Wildbestände unter Berücksichtigung der Interessen des Waldes, der Natur und Tierschutzes sowie der Landwirtschaft.Die Jagd in unserem Kanton wird nach dem Patentsystem ausgeübt. Mit dem Vollzug der Jagdgesetzgebung ist das Departement Sicherheit und Justiz beauftragt.

  • Handlungsfähigkeit 
  • Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung
  • Wohnsitz in der Schweiz, exkl. Jagdgäste 
  • Anerkannter Fähigkeitsausweis
  • Aktive Mitgliedschaft in einer anerkannten Jagdorganisation 
  • Gewähr für weigerechtes Verhalten