Willkommen auf der Website des Patentjägervereins Appenzell A. Rh.

 



Mitgliedschaft

Aktivmitgliedschaft
Aktivmitglied kann werden, wer im Kanton Appenzell Ausserrhoden jagdberechtigt ist. Voraussetzung dafür ist das Erfüllen der Anforderungen zur Erteilung eines Ausserrhodischen Jagdpatents gemäss Art. 15 Jagdgesetz AR. Wichtig: Wer ein Jagdpatent (Hoch- und/oder Niederjagd) erwerben möchte, muss zwingend Aktivmitglied des Patentjägervereins AR sein.


Passivmitgliedschaft
Passivmitglieder sind dem Verein verbunden, nehmen an Versammlungen und Veranstaltungen teil, verfügen jedoch nicht über Stimm- und Wahlrecht.


Mitglied werden
Wenn Sie dem Verein beitreten möchten, füllen Sie bitte das untenstehende Beitrittsgesuch aus und senden es online ab. Die Mitgliedschaft wird nach Rücksprache bzw. Entscheid des Vorstands des PJV AR bestätigt.


Aufnahmegesuch